AGB

7.5. Schadensersatzansprüche wegen Mängeln richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften in der Fassung von Ziff. 9. dieser AGB. 1. Rückruf von Medizinprodukten Bei Rückrufaktionen von Medizinprodukten durch den Hersteller und / oder eine Landesbehörde werden wir den Käufer in geeigneter Weise informieren. Hat der Käufer seinen Sitz in einem Nicht-EU-Mitgliedstaat (Drittland), wird wie folgt verfahren: Der Käufer bestätigt, dass die Ware in geeigneter Weise gesperrt und anschließend vernichtet wurde. Die Vernichtung ist auf einem von uns zur Verfügung gestellten Formular (FB 4.2.5.1 EU; FB 4.2.5.2 Drittländer) zu dokumentieren und an uns zurückzusenden. Wir werden dann den Hersteller oder die Rückrufstelle über die Vernichtung des betreffenden Produkts informieren. Sollten wir eine Gutschrift erhalten, werden wir diese an den Käufer weiterleiten. 1. Haftung, Haftungsbeschränkung 9.1. Wir haften unbeschränkt für Schäden, die durch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. 9.2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Hauptleistungspflicht oder einer Nebenpflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller vertrauen durfte („wesentliche Nebenpflicht“), ist unsere Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf 1.000.000 EUR für Sachschäden und 100.000 EUR für Vermögensschäden. Für leicht fahrlässige Verletzungen von Nebenpflichten, die nicht zu den wesentlichen Pflichten gehören, haften wir nicht. 9.3. Unberührt hiervon bleibt die Haftung bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie sowie die Haftung für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz/Arzneimittelgesetz oder bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit dieser Regelung nicht verbunden. 9.4. Mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung verjähren Schadensersatzansprüche des Bestellers, für die unsere Haftung nach dieser Ziffer 9 beschränkt ist, in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. 9 beschränkt ist, verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. 1. Vertrieb der Ware außerhalb Deutschlands, Haftung des Käufers 10.1. Soll die Ware außerhalb Deutschlands in Verkehr gebracht werden, so ist der Käufer für das Inverkehrbringen im Bestimmungsland verantwortlich und übernimmt alle damit verbundenen rechtlichen Verpflichtungen. Insbesondere verpflichtet sich der Käufer, die im Bestimmungsland geltenden Vermarktungsvorschriften, einschließlich der arzneimittelrechtlichen Bestimmungen, zu beachten. Wir ​übernehmen in diesem Zusammenhang keine Verpflichtungen, werden aber versuchen, den Käufer bei der Einholung der ggf. erforderlichen behördlichen Genehmigungen etc. zu unterstützen. 10.2. Verletzt der Besteller schuldhaft seine Pflichten aus Ziff. 10.1. schuldhaft verletzt, ist er zum Ersatz des uns hierdurch entstehenden Schadens verpflichtet. 1. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Schiedsgerichtsbarkeit, anwendbares Recht 11.1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort für alle Zahlungs- und Lieferverpflichtungen, sofern der Käufer Kaufmann ist. 11.2. Ist der Besteller Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder hat er keinen Wohnsitz im Inland, ist ausschließlicher Gerichtsstand das ordentliche Gericht an unserem Sitz. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Besteller an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen oder – anstelle einer Klage vor einem ordentlichen Gericht – ein Schiedsverfahren gem. 11.3 einzuleiten. 11.3. Im Falle eines Schiedsverfahrens werden alle Streitigkeiten nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Gerichtsstand für das Schiedsverfahren ist unser Sitz. Das Schiedsgericht besteht aus drei Schiedsrichtern, wenn der Streitwert 100.000 Euro übersteigt, und aus einem Schiedsrichter in allen anderen Fällen. Die Sprache des schiedsrichterlichen Verfahrens ist Deutsch. 11.4. Auf alle Verträge findet das UN-Kaufrecht (CISG) Anwendung.

diaworld

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are makes.

Top